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Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Etwa 500 große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen in Deutschland waren bisher verpflichtet, eine „nicht-finanzielle Berichterstattung“ zu erstellen. In dieser Erklärung müssen wesentliche Konzepte, Risiken und Leistungsindikatoren in Bezug auf Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und ethische Geschäftspraktiken offengelegt werden. Diese Verpflichtung basierte bisher auf der europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) und deren nationale Umsetzung durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Die neueste, am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erweitert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ab dem 01. Januar 2024 erheblich.

Was ist CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu erhöhen. Damit einher gehen detailliertere Berichtsanforderungen, die Unternehmen in ihren Geschäftsberichten und in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen müssen. Die neuen Regeln sind strenger und haben einen größeren Anwendungsbereich, sodass viermal mehr Unternehmen innerhalb der EU betroffen sein werden als zuvor unter der NFRD. Die Umsetzung der CSRD erfolgt schrittweise ab 01. Januar 2024.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Zeitplan

Januar 2024
Beginn der Datenerhebung für 2024 um 2025 berichten zu können. Dies gilt für Berichtspflichtige Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.
Januar 2024
Januar 2025
Beginn der Datenerhebung für 2025 um 2026 berichten zu können. Dies gilt nun auch für berichtspflichtige, große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen.
Januar 2025
Januar 2026
Beginn der Datenerhebung für 2026 um 2027 berichten zu können. Dies gilt nun auch für börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinunternehmen).
Januar 2026
Januar 2028
Beginn der Datenerhebung für 2028 um 2029 berichten zu können. Dies gilt ab jetzt auch für Unternehmen mit Mutterunternehmen in Drittstaaten.
Januar 2028

Berichtselemente und -themen

Die konkreten Berichtsanforderungen werden in den sogenannten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) definiert. Diese Nachhaltigkeitsberichtsstandards wurden im Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet. Die zu berichtenden Informationen können qualitativ oder quantitativ sein, sich auf die Zukunft oder Vergangenheit beziehen und kurze, mittlere oder lange Zeiträume umfassen. Im Wesentlichen beziehen sie sich auf die eigenen Aktivitäten und die Wertschöpfungsketten des Unternehmens.

Unternehmen müssen im Zusammenhang mit ihren wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten u.a. folgende Informationen offenlegen:

  • Governance-Strukturen
  • Geschäftsmodell und Strategie
  • Sorgfaltspflichten-Prozesse (engl. “Due Diligence”), einschließlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  • Nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen
  • Zielsetzungen und erreichte Fortschritte
  • Maßnahmen
  • Leistungsindikatoren
  • Prozess zur Wesentlichkeitsanalyse

Folgende Themen werden von der Berichtspflicht abgedeckt:

Umwelt

  • Klimaschutz⁠ und Klimaanpassung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Umweltverschmutzung
  • ⁠Biodiversität⁠ und Ökosysteme

Soziales und Menschenrechte

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • Arbeitsbedingungen
  • Achtung der Menschenrechte

Governance

  • Unternehmensethik und Unternehmenskultur
  • Lobbying
  • Faire Geschäftsbeziehungen

Mehr Informationen zu den ESRS finden Sie HIER

Wir beraten Sie gerne!

Julia Ast

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: